Allgemeine Geschäftsbeziehungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der blumento GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.3. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers bestimmt.
3. Leistungsumfang, Berichte und Mitwirkungspflichten
3.1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Dienstleistung (z. B. Leckage-Detektion an Druckluftsystemen, Beratung), nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
3.2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt eines Ingenieurbüros.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen unentgeltlich und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Er hat für die Dauer der Leistungserbringung freien und sicheren Zugang zu den relevanten Anlagenteilen zu gewährleisten.
3.4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vor Ort getroffen sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich in EURO, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe für Unternehmergeschäfte (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) verrechnet.
4.4. Reisekosten, Spesen und eventuell notwendige Drittkosten werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5. Gewährleistung
5.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die fachgerechte und sorgfältige Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik.
5.2. Mängel müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels gerügt werden.
5.3. Im Falle eines begründeten Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Verbesserung).
6. Haftung
6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
6.2. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Datenverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
6.3. Jegliche Haftung des Auftragnehmers ist mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur strengen Geheimhaltung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen.
7.2. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der separaten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers geregelt, die auf der Website www.blumento.at abrufbar ist.
8. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
8.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.
8.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
9.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: April 2026